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Click here for Child Porn

Regelmäßig feiern die etablierten Medien Hausdurchsuchungen und Festnahmen der Verfolgungsbehörden bei Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie als großen Erfolg gegen eine angebliche Kinderporno-Mafia. So auch vor neun Jahren beim „größten Kinderpornographie-Skandal aller Zeiten“. Über die Hintergründe der „Operation Landslide“, den Lärm der Massenmedien, als sie hätten schweigen und ihr Schweigen, als sie hätten laut werden sollen, berichtet im ersten von zwei Artikelteilen Sebastian Anders

Operation Landslide“ steht für den größten Kinderpornographie-Skandal aller Zeiten. Auch heute noch verbreiten die etablierten Medien, daß die Firma Landslide Inc. im texanischen Fort Worth allein im Jahr 1999 mehr als 5600 kinderpornographische Internetseiten betrieben und monatlich 1,4 Millionen US-Dollar mit Kinderpornographie umgesetzt haben soll. Mehr als eine Viertelmillon Kunden sollen von Landslide Inc. Kinderpornographie bezogen haben. Großangelegte Polizeiaktionen erfolgten in zahlreichen Ländern, vor allem in Großbritannien mit über 7200 und Deutschland mit mehr als 1400 Verdächtigen. Daß nach neun Jahren immer noch von Verdächtigen und nicht von Verurteilten geschrieben wird, sollte stutzig machen.

Thomas & Janice tun es

Der Skandal begann 1996, als der Gesetzgeber in den USA mit dem Communications Decency Act (CDA) und später dem Child Online Protection Act (COPA, 1998) versuchte, Pornographie im Internet zu zensieren (1). Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes sollten auf diese Weise „unanständige“ (decent), öbszöne und sexuell explizite Darstellungen, worunter in den USA bloßes Nacktsein verstanden wird, nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Das eröffnete Thomas und Janice Reedy, einem Ehepaar aus Fort Worth in Texas und Inhaber der Firma Landslide Inc., ein lukratives Geschäftsfeld. Thomas Reedy entwickelte Ende 1998 einen Adult Verification Service (AVS) zur Überprüfung der Altersangaben im Internet in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Forderungen. Dabei meldeten sich Internetnutzer gegen eine monatliche Gebühr von 19,95 US-Dollar beim AVS-System an und erhielten nach Überprüfung der Kreditkartendaten und ihres Alters Zugang zu allen Internetseiten, die die Altersüberprüfung über das AVS-System abwickelten. Die Betreiber der überwiegend Pornographie anbietenden Internetseiten erhielten 70 Prozent der erhobenen Gebühr.

Wenig später boten die Reedys ihren Kunden ein weiteres System an. Unter dem Namen KeyZ (2) wickelte Landslide Inc. den Einzug von Nutzungsgebühren einzelner Internetseiten durch Kreditkartenzahlung ab. Nach Entrichtung einer Gebühr an KeyZ erhielten Internetnutzer Zugang zu einzelnen Internetseiten für einen festgelegten Nutzungszeitraum. Diese Gebühr wurde wiederum zu einem großen Teil an die Betreiber der jeweiligen Webseiten abgeführt. Während AVS den Nutzern Zugang zu vielen Seiten bot, galt allerdings ein KeyZ-Zugang nur für eine einzelne Internetpräsenz – ein Umstand, der im weiteren eine große Rolle spielen sollte. Beide Systeme regelten die Abrechnung für Webseiten, boten selbst aber naturgemäß keine Inhalte an.

Im Frühjahr 1999 begannen die Verfolgungsbehörden von Dallas unter Leitung des Kriminalbeamten Steve Nelson mit Ermittlungen gegen die Firma Landslide Productions. Nelson meldete sich mit falscher Identität nach Kreditkartenzahlung über das KeyZ-System bei Internetseiten mit angeblich kinderpornographischen Inhalten an und nahm dies vom Bildschirm per Video auf. Er behauptete, er wäre erst auf diese Seiten gelangt, nachdem er einem Verweis mit dem Titel „Click Here For Child Porn“ (dt: Hier für Kinderpornographie klicken) gefolgt sei. Dieser Verweis habe sich auf den Seiten von KeyZ befunden. Als Beweis führte er ein verschwommenes Video vor, das den behaupteten Verweis zeigte.

Laut den eidlichen Aussagen von Steve Nelson im späteren Prozeß (3) enthielten die inkriminierten Seiten nach deutschem Recht sowohl Kinderpornographie als auch Aufnahmen Jugendlicher: „Nun, es hing davon ab, zu welcher besonderen Seite man ging. Auf dieser einen Seite waren es im wesentlichen Bilder von nackten Kindern. Manche von ihnen sind nur normale nudistenartige Aufnahmen, Posen. Andere sind unzüchtige Zurschaustellungen der Genitalien und wieder andere sind Geschlechtsverkehr, sexuelle Handlungen, mit Erwachsenen oder Kindern.“ Er gab an, daß „Kinder“ Personen unter 18 Jahren sind.

Am 8. September 1999 begann die „Operation Landslide“ („Erdrutsch“). Mehr als 50 Polizeibeamte durchsuchten das Anwesen der Reedys und beschlagnahmten sämtliche Computer. Zu dieser Zeit wurde über das AVS-System der Zugang zu mehr als 5600 und über das KeyZ-System der zu 398 Internetseiten geregelt. Die Datenbank des AVS-Systems umfaßte die Daten von 250.000 Internetnutzern, davon 35000 aus den USA. Thomas Reedy glaubte zunächst an ein Mißverständnis, das er aufklären könnte, und bot seine Hilfe dabei an, die Hersteller und Besitzer von Kinderpornographie mit Hilfe der Daten von KeyZ ausfindig zu machen (4). Reedys Angaben zufolge (5) waren die Ermittlungsbehörden jedoch nicht an einer Klärung und der Verfolgung der Nutzer interessiert, sondern allein darauf aus, ihn zu verurteilen.

Die Reedys fanden sich in der Situation wieder, nach den Aussagen von Steve Nelson ihre Unschuld beweisen zu müssen. Thomas Reedy gab an, daß sich ein solcher Link niemals auf seinem System befunden habe und verlangte Einsicht in die beschlagnahmten Daten, um seine Unschuld beweisen zu können. Dies wurde ihm jedoch verwehrt und sein Anwalt insistierte nicht weiter auf die Freigabe. Am 17. Mai 2000 wurden Thomas und Janice Reedy der Verschwörung zur Verbreitung von Kinderpornographie in 89 Fällen angeklagt. Sie verkauften ihr Haus, um für die Prozeßkosten aufkommen zu können. Daraufhin wurden die Reedys inhaftiert ohne die Möglichkeit, auf Kaution freizukommen. Begründung: Wegen des Hausverkaufs bestehe Fluchtgefahr. Die Tochter der Reedys wurde in einem Heim untergebracht.

Richter Terry Means befand am 6. August 2001 Thomas Reedy in allen 89 und seine Frau Janice in 87 Fällen für schuldig. Er verurteilte Thomas Reedy zu einer Freiheitsstrafe von 1335 Jahren (15 Jahre pro Fall), der längsten Haftstrafe, die jemals gegen einen Menschen verhängt wurde. Seine Frau wurde zu insgesamt 14 Jahren verurteilt. Thomas Reedy konnte später erreichen, daß die Anzahl der Fälle von 89 auf zwölf herabgesetzt wurde, was die Haftstrafe auf 180 Jahre verkürzte.

„Operation Avalanche“ – und was wirklich geschah

Die Beschlagnahme der Daten der Landslide Inc. markierte den Beginn der „Operation Avalanche“ („Lawine“). Die Behörden überprüften dabei eine unbekannte Anzahl der in der Landslide-Datenbank aufgelisteten 35000 US-Bürger und schickten denjenigen, die wegen Besitzes von Kinderpornographie oder sexueller Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen (6) bereits bekannt waren, Emails, worin sie zu einschlägigen Straftaten aufgefordert wurden.
Nur zwei Tage nach Verurteilung der Reedys gab John Ashcroft, damals Generalstaatsanwalt der USA und später geistiger Wegbereiter der Folter in den USA, das Ende der „Operation Avalanche“ bekannt (7). Im Zuge der Operation seien 144 Hausdurchsuchungen und einhundert Festnahmen wegen Handels mit Kinderpornographie erfolgt. Ashcroft bezeichnete die Landslide Inc. als das „in der US-Geschichte größte bekannte kommerzielle Kinderpornounternehmen“, welches den größten Teil seiner Einnahmen von 1,4 Millionen Dollar monatlich aus Kinderpornographie bestritten habe. Daß die Betroffenen von den Verfolgungsbehörden – rechtsstaatswidrig – erst zu Straftaten aufgefordert worden waren und daß dies die einzige Ausbeute der 35000 Adreßdaten von Landslide gewesen war, fand keine Erwähnung. Ebensowenig, daß gegen die Betreiber der kinderpornographischen Seiten offensichtlich nicht ermittelt wurde, obwohl sich zum damaligen Zeitpunkt die meisten von ihnen in den USA aufhielten. Über die Anzahl der aus der Operation resultierenden Urteile ist bis heute nichts bekannt.

Ende 2002, nach Abschluß der „Operation Avalanche“ in den USA mit ihrer geringen Ausbeute, übergaben die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden die Kreditkarteninformationen der Landslide-Nutzer sowie das Beweisvideo an Interpol und weitere europäische Ermittlungsbehörden. Mit Hilfe der Aussage von Steve Nelson, der Verweis „Click Here For Child Porn“ habe sich auf der Landslide-Homepage befunden, legten sie dar, daß jeder Nutzer von Landslide auf diesen Verweis geklickt haben müsse und folglich der Besitzverschaffung von Kinderpornographie verdächtig sei. Diese Informationen waren der Auslöser für großangelegte Polizeiaktionen in Großbritannien („Operation Ore“), Deutschland („Operation Pecunia“), der Schweiz („Operation Genesis“) und anderen Ländern.

Im Juli 2005 veröffentlichte der britische Journalist und Computerexperte Duncan Campbell (8) im renommierten Computermagazin PC Pro einen Artikel (9) über die Landslide-Affäre, dessen Inhalt am 3. Juli 2005 auch die mit 1,3 Millionen Exemplaren auflagenstärkste britische Sonntagszeitung, die konservative Sunday Times, verbreitete. Als Experte der Verteidigung in einem Fall von „Operation Ore“ in Großbritannien hatte Campbell Zugang zu den originalen Daten von Landslide erhalten und konnte darlegen, daß das Hauptbeweismittel, das ominöse Video mit dem plakativen Link „Click Here For Child Porn“, gefälscht war und dieser Link sich dort nie befunden haben kann. Er enthüllte zudem, daß den britischen Ermittlungsbehörden bereits 2003 Informationen eines Experten vorlagen, wonach der besagte Link niemals auf den Seiten von Landslide gewesen sein konnte. Dennoch fuhr die Polizei mit der Verfolgung der Landslide-Nutzer fort. Der Zusammenbruch der Legende des Kinderpornographie-Verweises folgte noch im selben Jahr. In einer Aussage gab Steve Nelson unter Eid zu, daß es jenen Verweis auf den Seiten von Landslide nie gegeben habe und diese hauptsächlich dem Zugang zu „Material für Erwachsene“ galten.

Die Rolle der Medien

Wie hatte überhaupt es zu diesem Skandal kommen können? Nach den Falschaussagen der US-amerikanischen Verfolgungsbehörden kommt etablierten Medien der größten Anteil an dem Skandal zu. Zunächst beschränkten sie sich auf reine Hofberichterstattung der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Polizeien und gaben deren Mitteilungen ungeprüft wieder. Hätten sie, wie es dem journalistischen Handwerk entspricht, pflichtgemäß gegenrecherchiert, wären die Unstimmigkeiten sofort ins Auge gefallen. Über Internetarchive (10) hätten sie ohne weiteres ermitteln können, daß Landslide lediglich ein Bezahlsystem für überwiegend pornographische Inhalte jedweder Couleur war. Um das zu verifizieren, mußte man nicht einmal Journalist sein; ein simpler Internetzugang hätte genügt. Den etablierten Medien war in ihrem Eifer überdies entgangen, daß von den 35000 in den USA Verdächtigten überhaupt nur ganze 144 verfolgt worden waren und auch das nur, weil sie sich von den Verfolgungsbehörden zu Straftaten hatten anstiften lassen, die ihrerseits wiederum gegenüber Interpol behaupteten, daß alle (!) Kunden von Landslide der Beschaffung von Kinderpornographie verdächtig seien. Anstelle eigener Recherchen veröffentlichte man bereitwillig jenes angebliche Beweismittel, auf dem in großer Schrift bei verschwommenem Rest plakativ „Click Here For Child Porn“ zu sehen war.

Europäische Massenmedien übernahmen unreflektiert den US-amerikanischen Kinderpornographie-Vorwurf. Der basiert auf dem Bundesgesetz 2252, das Abbildungen von „sexuellen Handlungen“ von „Kindern“ unter Strafe stellt. Als „Kinder“ gelten dabei alle Personen unter 18 Jahren und als „sexuelle Handlung“ genügt schon die aufreizende Zurschaustellung der (auch bekleideten) Schamgegend. Tatbestände also, die nach deutschem Recht weit entfernt von einer Straftat sind. In diesem Zuge fällt die Erfindung des Straftatbestands „Sex mit Minderjährigen“ durch das selbsternannte „Sturmgeschütz der Demokratie“ Der Spiegel auf (11). diesbezüglich stellt sich die Frage, ob dies auf die Inkompetenz des Autors oder den Wunsch zurückzuführen ist, Gesetze in den Medien statt im Parlament zu verabschieden.

Bei der fahrlässigen Unterlassung journalistischer Sorgfaltspflicht blieb es nicht. Wurden anfangs zumindest die falschen Polizeiangaben noch korrekt wiedergegeben, schrieben die Zeitungen den Skandal im Laufe der Zeit um. Die über Landslide abgerechneten 5700 Internetseiten mutierten zu 5700 Kinderpornoseiten, aus den unschuldigen 250000 Nutzern des Landslide-Bezahlmodus’ wurden kurzerhand 250000 Kinderpornonutzer, und Landslide sollte plötzlich monatlich 1,4 Millionen Dollar nicht mit Pornographie, sondern allein mit Kinderpornographie umgesetzt haben. Das völlig offen agierende Unternehmen Landslide Inc. wurde zu einem geheimen Netzwerk umgeschrieben.

Bei den bloßen Stichworten „Kinderpornographie“ und „Kindesmißbrauch“ setzen die Medien wie in einem Pawlowschen Reflex bereits seit Jahren die Unschuldsvermutung außer Kraft. So feiern sie die durchschaubar mediengerecht inszenierten Massendurchsuchungen der Verfolgungsbehörden regelmäßig als gelungenen „Schlag gegen Kinderporno-Ringe“ und schreiben damit Vermutungen zu Tatsachen um wie konfiszierte Gegenstände zu Beweismitteln. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des wahrhaftigen, fairen und kritischen Journalismus. Auch Jahre nach solchen Großaktionen wie „Operation Pecunia“ oder „Operation Marcy“ (2003) wird von Verdächtigen und nicht von Verurteilten berichtet, obwohl die Verurteilungszahlen längst vorliegen sollten. Im Fall der „Operation Marcy“ liegt die Verurteilungsquote mutmaßlich bei unter zehn Prozent. Sollte diese Angabe stimmen, wäre die Operation in der Tat ein Skandal. – Ein Skandal, der nur von den Massenmedien aufgedeckt werden könnte. Was sie jedoch unterlassen, weil sie ihn selbst herbeigeschrieben haben.

Fazit

Noam Chomsky meinte sinngemäß, daß die freien Medien nur noch in einem eng gesteckten Rahmen von dem berichten, worüber sie berichten sollen. Aufzuzeigen, daß der sogenannte „Kampf gegen Kinderpornographie“ gar nicht um der Kinder willen geführt wird und sich zu einer modernen Hexenjagd gewandelt hat, liegt wahrscheinlich längst außerhalb dieses Rahmens. Anders läßt sich nicht erklären, daß sich einer der größten Justizskandale aller Zeiten nicht in den Schlagzeilen wiederfindet.

Hexenjagden und Hysterien zeichnen sich dadurch aus, daß der Verstand völlig ausgeschaltet wird und alle Deutungen nur im Sinne der hysterisierten Scheinwirklichkeit erfolgen dürfen, wobei widersprüchliche Fakten pathologisch ignoriert oder umgedeutet werden. Kritikern, die ihren Verstand gebrauchen, wird nicht im rationalen Diskurs begegnet, sondern sie werden durch Totschlagargumente oder Verleumdung zum Schweigen gebracht. Damit Hexenjagden und Hysterien entstehen können, bedarf es des Versagens aller Korrektive, die der Scheinwirklichkeit die Realität entgegensetzen. Eines der wichtigsten sind die Medien. In der „Kinderschänder“hysterie versagen sie nicht nur, sie sind sogar deren wesentlichen Verursacher. Aus Profitsucht in einer kommerzialisierten Medienlandschaft, in der die journalistische Recherche ein Hindernis bei der Gewinnmaximierung ist, verkommen sie zur Hofberichterstattung. In einem solchen System betreiben politische sowie religiöse Seilschaften in den Redaktionen mehr oder weniger offen Propaganda und verhindern Aufklärung unter dem Deckmantel des freien Journalismus. Umgeben sind sie dabei von einer Schar das Licht der Öffentlichkeit suchender sich prostituierender sogenannter Experten, die von scheinbar neutraler Seite aus das bestätigen, was man schreiben oder senden will. Mag die „Kinderschänder“hysterie ein Medienprodukt sein, so findet sie ihren Nährboden weniger in reiner Böswilligkeit als vielmehr in einer unsäglichen Verquickung von journalistischer Inkompetenz mit Ignoranz und falsch verstandenem Engagement für „das Gute“, die wiederum auf Dummheit, Naivität und Kritikunfähigkeit beim Publikum trifft. Das Resultat aus alldem ist: irrationaler Haß.

 

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Anmerkungen/Quellen

1 CDA und COPA wurden wiederholt in mehreren Gerichtsentscheidungen 1999, 2002, 2003 und 2004 für verfassungswidrig erklärt und sind nicht mehr gültig.
2 In Anlehnung das englische Wort keys = Schlüssel (pl.)
3 Transkription der Verhandlung gegen die Reedys vom November 2000
4 Da das KeyZ-System auf Abonnements pro Internetseite basierte, wäre eine Identifizierung der Nutzer von Kinderpornographie technisch möglich gewesen.
5 Offener Brief Thomas Reedys an die Toronto Sun, 2003
6 In den USA erfüllen sexuelle Handlungen mit Jugendlichen weitgehend den Straftatbestand der Vergewaltigung, auch wenn sie einverständlich stattfanden.
7 http://www.justice.gov/opa/pr/2001/August/385ag.htm
8 Duncan Campbells Recherchen deckten 1987 ein geheimes britisches Regierungsprogramm zur Überwachung u.a. des europäischen Nachrichtenverkehrs und die Zensur der britischen Regierung auf (Zirkon-Affäre). In den 1990er Jahren deckte er auf, daß die USA und Großbritannien mit Hilfe des ECHELON-Systems den europäischen Internetverkehr abhören, um u. a. Wirtschaftsspionage zu betreiben.
9 vgl. http://www.pcpro.co.uk/features/74690/operation-ore-exposed/page2.html
10 Beispiel: http://web.archive.org
11 Zuletzt im Artikel „Riesiger Kinderporno-Skandal schockiert Deutschland“ vom 24.12.2007, der sich jedoch als reine Hysterie entpuppt hat.