Sehr
geehrte Autorinnen und Autoren,
unsere
Redaktion freut sich über jedes seriöse Text- oder Fotoangebot.
Erfahrungsgemäß ist es aber vor allem für Neulinge
gut zu wissen, was bei Gigi auf sie zukommt. Zumal gerade ein ehrenamtliches
Medium mit geringen personellen und zeitlichen Ressourcen professionell
arbeiten muß, wenn es Bestand haben will. So hat die langjährige
Praxis zu verbindlichen Regeln geführt, die wir samt einigen
nützlichen technischen und organisatorischen Hinweisen nachfolgend
für Sie aufgelistet haben. Sie helfen letztlich auch, Irritationen,
Mißverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
1.
Grundsätzliches
Gigi
ist ein ehrenamtliches Magazin mit Projektcharakter und nicht-kommerziell
in dem Sinne, daß sie nicht gewinnorientiert und in irgendeiner
Weise Einkommensquelle für ihre MitarbeiterInnen ist. Das Anliegen
ist rein ideeler, publizistischer Art: als Medium zur politischen
Information, Bildung und Selbstverständigung innerhalb sexualpolitischer
Szenen sowie zwischen ihnen. Weder Redakteurinnen und Redakteure
noch AutorInnen, FotografInnen, IllustratorInnen und sonstige MitarbeiterInnen
haben einen Anspruch auf Honorar oder andere geldwerte Gegenleistungen
für ihre Zuarbeit. Die Übernahme von bzw. die Beteiligung
an Recherchekosten (Reisen, Kopien, Tickets, Material etc.) muß
vorab schriftlich mit der Redaktion geklärt werden, ansonsten
besteht kein Anspruch auf Aufwandsentschädigungen jedweder
Art.
2.
Redaktionelle Arbeit
Die
Redaktion arbeitet gemäß den üblichen journalistischen
und publizistischen Gepflogenheiten für Printmedien mit Online-Ausgabe.
Das bedeutet: Sie ist unabhängig in der Bewertung, Annahme
und Ablehnung eingereichter Beiträge. Es besteht kein Anspruch
auf Veröffentlichung. Die Redaktion behält sich das
Recht vor, eingereichte Manuskripte sinnwahrend zu kürzen
und nach den üblichen handwerklichen Regeln sowie (presse-)
rechtlichen Vorgaben druckfähig zu redigieren. Dies gilt
insbesondere für die Einfügung bzw. Änderung von
Titeln und Zwischentiteln, die Vereinheitlichung von Lautumschriften
fremdsprachiger Namen und Termini, die Übersetzung fremdsprachiger
Textpassagen bzw. Zitate, die Extraktion und Integration von Fußnoten,
die Einfügung bzw. Streichung von Literaturhinweisen, die
Auflösung von Schachtelsätzen sowie die Tilgung sprachlicher
und inhaltlicher Redundanzen. Die Redaktion ist ohne Rücksprache
befugt, Textbeiträgen einen redaktionellen Vorspann zu deren
thematischer Einordnung ins Zeitgeschehen oder laufende Debatten
im eigenen Magazin voranzustellen bzw. einen geeigneten Teil des
Manuskripts zu diesem Zweck zu nutzen. Redaktioneller Standard
ist die alte deutsche Rechtschreibung. Die Auswahl der
Illustration obliegt der Redaktion ebenso wie das Layout sowie
das Verfassen von Bildtexten. Kommentierende Kurzmeldungen werden
in den entsprechenden Rubriken grundsätzlich ohne
den Namen bzw. das Namenskürzel der Verfasserin oder des
Verfassers veröffentlicht.
Mit
der Einreichung von Manuskripten, Fotos oder sonstigen Illustrationsmaterials
überträgt der Urheber bzw. die Urheberin resp. Eigentümer
oder Eigentümerin das Nutzungsrecht daran an die Redaktion
Gigi. Sofern es nicht bis zum 15. des Monats vor Erscheinen der
betreffenden Ausgabe widerrufen worden ist, darf die Redaktion
den Beitrag in vollem oder reduziertem Umfang in der Erst- und
allen Nachauflagen der betreffenden Ausgabe verwenden. Die Einräumung
des Nutzungsrechts schließt ferner die Übernahme in
die Online- und PDF-Ausgaben des jeweiligen Heftes ein. Die Redaktion
ist indes nicht befugt, Dritten Nutzungsrechte an dem Beitrag
zu überlassen. Alle sonstigen Rechte an dem Beitrag verbleiben
bei Urheber bzw. Urheberin
resp. Eigentümer oder Eigentümerin.
Über geplante Parallelveröffentlichungen ist die Redaktion
Gigi bei Einreichung grundsätzlich zu informieren.
4.
Manuskripte, Fotos, Illustrationsmaterial
Manuskripte
sollten nach Möglichkeit im Word-Format und abgespeichert
als rtf-Datei sowie per Email (redaktion@gigi-online.de) oder
auf Diskette bzw. CD-ROM eingereicht werden. Zur
allgemeinen Orientierung folgen hier Richtwerte der bei Gigi üblichen,
eine gute Seitenillustration noch ermöglichenden Textumfänge
(ohne Vortext, inklusive Leerzeichen):
Hauptbeiträge
(Standardschrift)
Eine
Seite: 5.500 Zeichen
Eine
Doppelseite (Standardumfang): 10.000 Zeichen
Anderthalb
Doppelseiten (8 Spalten): 17.500 Zeichen
Zwei
Doppelseiten: 20.000 Zeichen
Siebenspalter:
15.000 Zeichen
Vierspalter:
8.500 Zeichen
Dreispalter:
6.800 Zeichen
Vortext:
500 bis 600 Zeichen
Kürzere
Beiträge (kleinere Schrift)
Zweispalter:
6.400 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 6.000 mit 200
Zeichen Vortext)
Halbe
Seite: 5.000 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 4.600
mit 200 Zeichen Vortext)
Einspalter:
3.200 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 2.900 mit 150
Zeichen Vortext)
(Kommentierende)
Meldungen
Fotos,
Grafiken, Tabellen, sonstiges Illustrationsmaterial
Druckfähig
sind Bilddateien im Gigi-Innenteil grundsätzlich ab einer
Mindestauflösung von 150 dpi (für den Umschlag 300
dpi).
Sie sollten als JPG- oder TIF-Datei abgespeichert und dann
per Email (redaktion@gigi-online.de) oder auf Diskette bzw.
CD-ROM eingereicht werden. Möglich ist auch die Übersendung
einer scannnertauglichen Hardcopy (Fotoabzug, Zeitschriften-
oder Buchseite etc. ...)
Bei
Beiträgen, die für die kleinen Schrifttypen-Formate
vorgesehen sind, wird darum gebeten, keine Fußnoten vorzusehen.
Mit diesen sollte auch sonst äußerst sparsamen umgegangen
werden; sie fügen sich gerade bei einer sich an ein breiteres
Publikum wendenden Zeitschrift nur sehr schwer in ein übersichtliches
Layout ein. Auch wenn Gigi nicht vordergründig Bildende Kunst
betreibt, verkörpert sie dennoch auch einen gewissen Anspruch
ans optische Erscheinungsbild wie an Lesefreundlichkeit. Sehr
willkommen sind auch stets Illustrationsvorschläge seitens
der AutorInnen, die sich zumeist ja am besten in ihrem Thema auskennen,
inklusive Mitteilungen über die Rechteinhaber an den vorgeschlagenen
Fotos und Grafiken.
5.
Belegexemplare
Belegexemplare zu versenden ist für de Redaktion eine Selbstverständlichkeit;
in der Regel erhalten MitarbeiterInnen unaufgefordert zwei bis
vier Hefte unmittelbar nach Erscheinen zugesandt. Dazu benötigt
sie allerdings die entsprechenden Postadressen. Auch
bei Rezensionen (Bücher, Filme, Musik, Ausstellungen ...)
ist es sinnvoll, Adressen und Empfängernamen für die
Belegexemplare gleich mitzuliefern.
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