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Sehr geehrte Autorinnen und Autoren,


unsere Redaktion freut sich über jedes seriöse Text- oder Fotoangebot. Erfahrungsgemäß ist es aber vor allem für Neulinge gut zu wissen, was bei Gigi auf sie zukommt. Zumal gerade ein ehrenamtliches Medium mit geringen personellen und zeitlichen Ressourcen professionell arbeiten muß, wenn es Bestand haben will. So hat die langjährige Praxis zu verbindlichen Regeln geführt, die wir samt einigen nützlichen technischen und organisatorischen Hinweisen nachfolgend für Sie aufgelistet haben. Sie helfen letztlich auch, Irritationen, Mißverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

1. Grundsätzliches

Gigi ist ein ehrenamtliches Magazin mit Projektcharakter und nicht-kommerziell in dem Sinne, daß sie nicht gewinnorientiert und in irgendeiner Weise Einkommensquelle für ihre MitarbeiterInnen ist. Das Anliegen ist rein ideeler, publizistischer Art: als Medium zur politischen Information, Bildung und Selbstverständigung innerhalb sexualpolitischer Szenen sowie zwischen ihnen. Weder Redakteurinnen und Redakteure noch AutorInnen, FotografInnen, IllustratorInnen und sonstige MitarbeiterInnen haben einen Anspruch auf Honorar oder andere geldwerte Gegenleistungen für ihre Zuarbeit. Die Übernahme von bzw. die Beteiligung an Recherchekosten (Reisen, Kopien, Tickets, Material etc.) muß vorab schriftlich mit der Redaktion geklärt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Aufwandsentschädigungen jedweder Art.
2. Redaktionelle Arbeit

Die Redaktion arbeitet gemäß den üblichen journalistischen und publizistischen Gepflogenheiten für Printmedien mit Online-Ausgabe. Das bedeutet: Sie ist unabhängig in der Bewertung, Annahme und Ablehnung eingereichter Beiträge. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, eingereichte Manuskripte sinnwahrend zu kürzen und nach den üblichen handwerklichen Regeln sowie (presse-) rechtlichen Vorgaben druckfähig zu redigieren. Dies gilt insbesondere für die Einfügung bzw. Änderung von Titeln und Zwischentiteln, die Vereinheitlichung von Lautumschriften fremdsprachiger Namen und Termini, die Übersetzung fremdsprachiger Textpassagen bzw. Zitate, die Extraktion und Integration von Fußnoten, die Einfügung bzw. Streichung von Literaturhinweisen, die Auflösung von Schachtelsätzen sowie die Tilgung sprachlicher und inhaltlicher Redundanzen. Die Redaktion ist ohne Rücksprache befugt, Textbeiträgen einen redaktionellen Vorspann zu deren thematischer Einordnung ins Zeitgeschehen oder laufende Debatten im eigenen Magazin voranzustellen bzw. einen geeigneten Teil des Manuskripts zu diesem Zweck zu nutzen. Redaktioneller Standard ist die alte deutsche Rechtschreibung. Die Auswahl der Illustration obliegt der Redaktion ebenso wie das Layout sowie das Verfassen von Bildtexten. Kommentierende Kurzmeldungen werden in den entsprechenden Rubriken grundsätzlich ohne den Namen bzw. das Namenskürzel der Verfasserin oder des Verfassers veröffentlicht.

3. Nutzungsrechte

Mit der Einreichung von Manuskripten, Fotos oder sonstigen Illustrationsmaterials überträgt der Urheber bzw. die Urheberin resp. Eigentümer oder Eigentümerin das Nutzungsrecht daran an die Redaktion Gigi. Sofern es nicht bis zum 15. des Monats vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe widerrufen worden ist, darf die Redaktion den Beitrag in vollem oder reduziertem Umfang in der Erst- und allen Nachauflagen der betreffenden Ausgabe verwenden. Die Einräumung des Nutzungsrechts schließt ferner die Übernahme in die Online- und PDF-Ausgaben des jeweiligen Heftes ein. Die Redaktion ist indes nicht befugt, Dritten Nutzungsrechte an dem Beitrag zu überlassen. Alle sonstigen Rechte an dem Beitrag verbleiben bei Urheber bzw. Urheberin resp. Eigentümer oder Eigentümerin. Über geplante Parallelveröffentlichungen ist die Redaktion Gigi bei Einreichung grundsätzlich zu informieren.

4. Manuskripte, Fotos, Illustrationsmaterial

Manuskripte sollten nach Möglichkeit im Word-Format und abgespeichert als rtf-Datei sowie per Email (redaktion@gigi-online.de) oder auf Diskette bzw. CD-ROM eingereicht werden. Zur allgemeinen Orientierung folgen hier Richtwerte der bei Gigi üblichen, eine gute Seitenillustration noch ermöglichenden Textumfänge (ohne Vortext, inklusive Leerzeichen):

Hauptbeiträge (Standardschrift)

Eine Seite: 5.500 Zeichen
Eine Doppelseite (Standardumfang): 10.000 Zeichen
Anderthalb Doppelseiten (8 Spalten): 17.500 Zeichen
Zwei Doppelseiten: 20.000 Zeichen
Siebenspalter: 15.000 Zeichen
Vierspalter: 8.500 Zeichen
Dreispalter: 6.800 Zeichen
Vortext: 500 bis 600 Zeichen

Kürzere Beiträge (kleinere Schrift)

Zweispalter: 6.400 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 6.000 mit 200 Zeichen Vortext)
Halbe Seite: 5.000 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 4.600 mit 200 Zeichen Vortext)
Einspalter: 3.200 Zeichen (ohne Vortext oder Zwischentitel, 2.900 mit 150 Zeichen Vortext)
(Kommentierende) Meldungen
500 bis 1.500 Zeichen

Fotos, Grafiken, Tabellen, sonstiges Illustrationsmaterial

Druckfähig sind Bilddateien im Gigi-Innenteil grundsätzlich ab einer Mindestauflösung von 150 dpi (für den Umschlag 300 dpi). Sie sollten als JPG- oder TIF-Datei abgespeichert und dann per Email (redaktion@gigi-online.de) oder auf Diskette bzw. CD-ROM eingereicht werden. Möglich ist auch die Übersendung einer scannnertauglichen Hardcopy (Fotoabzug, Zeitschriften- oder Buchseite etc. ...)

Sonstiges

Bei Beiträgen, die für die kleinen Schrifttypen-Formate vorgesehen sind, wird darum gebeten, keine Fußnoten vorzusehen. Mit diesen sollte auch sonst äußerst sparsamen umgegangen werden; sie fügen sich gerade bei einer sich an ein breiteres Publikum wendenden Zeitschrift nur sehr schwer in ein übersichtliches Layout ein. Auch wenn Gigi nicht vordergründig Bildende Kunst betreibt, verkörpert sie dennoch auch einen gewissen Anspruch ans optische Erscheinungsbild wie an Lesefreundlichkeit. Sehr willkommen sind auch stets Illustrationsvorschläge seitens der AutorInnen, die sich zumeist ja am besten in ihrem Thema auskennen, inklusive Mitteilungen über die Rechteinhaber an den vorgeschlagenen Fotos und Grafiken.
5. Belegexemplare

Belegexemplare zu versenden ist für de Redaktion eine Selbstverständlichkeit; in der Regel erhalten MitarbeiterInnen unaufgefordert zwei bis vier Hefte unmittelbar nach Erscheinen zugesandt. Dazu benötigt sie allerdings die entsprechenden Postadressen. Auch bei Rezensionen (Bücher, Filme, Musik, Ausstellungen ...) ist es sinnvoll, Adressen und Empfängernamen für die Belegexemplare gleich mitzuliefern.